Informationsveranstaltung am 18. August 2025: Stadt erarbeitet Programm zur Klimaanpassung

Der Klimawandel stellt Städte weltweit vor große Herausforderungen. Auch Leipzig ist von den Auswirkungen betroffen: steigende Temperaturen, verändernde Niederschläge sowie extreme Wetterereignisse wie Hitzewellen und Starkregen sind bereits spürbar.

— Stadt Leipzig

Das Klimaanpassungsprogramm der Stadt Leipzig soll als Grundlage für eine ganzheitliche, strategische Planung und die kontinuierliche Weiterentwicklung der Klimaanpassungsmaßnahmen dienen. Deshalb organisiert die Stadt am 18. August, von 16 bis 19 Uhr, im Neuen Rathaus eine Veranstaltung über das Programm zur Klimaanpassung, welches im Auftrag des Stadtrates gerade erarbeitet wird. Die Teilnahme ist kostenlos.

Mehr Informationen hier: https://www.leipzig.de/klimaanpassung

(Foto von Gildásio Filho bei Unsplash)

Petition Elternrat Grundschule Gießerstraße

Der Elternrat der Grundschule Gießerstraße, der im Juni 2025 einen offenen Brief sowohl an die Stadtbau AG als private Bauherrin, die International School, die hier einziehen soll, sowie an städtische Entscheidungsträger:innen veröffentlichte, startet nun auch eine Petiton zum Bauvorhaben auf dem Jahrtausendfeld.

Eine angemessen große, biodivers entwickelte Grünfläche wird hier ebenso gefordert wie ein Verkehrskonzept. Wir unterstützen die Petition der Eltern mit dem Titel „Stimmt für sichere (Schul)-Wege der Kinder und Erhaltung öffentlichen Grüns!“ Ihr könnt diese hier mitzeichnen:

Als Bürgerinitiative fordern wir weiterhin die Nicht-Bebauung und einen biodiversen Stadtteilpark für alle auf dem Jahrtausendfeld!

(Foto von Megs Harrison bei Unsplash)

Mitnutzung der Räumlichkeiten und Außenflächen der LIS – ein Märchen?

Als die Stadt Leipzig, gemeinsam mit der Leipzig International School (LIS) im Februar 2024 über die geplante Bebauung des Jahrtausendfelds informierte, stellte man enthusiastisch in Aussicht, dass Räumlichkeiten und Außenanlagen außerschulisch genutzt werden könnten. Eine freundliche Dame einer öffentlichen Schule im Osten der Stadt pries an, wie gut dies in ihrer Schule funktionieren würde. Von nun an, immer wenn Kritik am Bauvorhaben geäußert wurde, kramte man als Argument hervor, dass die Räumlichkeiten doch von der Leipziger Stadtgesellschaft mitgenutzt werden könnten. Doch wie steht es wirklich um eine derartige Mitnutzung? Für wen wäre sie überhaupt möglich und wann? Und wäre die Mitnutzung von Dauer?

Zeitlicher Rahmen

Generell ist eine Mitnutzung schulischer Räumlichkeiten und Außenflächen durch Dritte erst nach Schulschluss möglich. Da die LIS eine Ganztagsschule ist, wäre dies vermutlich relativ spät. Auch in der benachbarten Grundschule Gießerstraße erfolgt die Mitnutzung des Sportplatzes unter der Woche erst nach 17 Uhr – wenn der Hort geschlossen ist.

Rechtliche und versicherungstechnische Situation

Die Mitnutzung von schulischen Räumen durch Dritte ist auch an öffentlichen Schulen in allen Bundesländern mittlerweile gang und gebe. Dritte sind zuvorderst anerkannte Vereine, Religionsgemeinschaften, sowie gewerbliche oder kommerzielle, selten individuelle, Nutzer.

Für die Mitnutzung wird oft ein Entgelt erhoben. Dabei werden zumeist Verträge aufgesetzt, zum Beispiel mit einem Sportverein für die wöchentliche Nutzung einer Sporthalle. In den Verträgen wird auch bestimmt, wer für Beschädigungen und Schäden wie Feuer haftet: Meist ist dies der Vertragsnehmende, in unserem Beispiel wäre das der Sportverein. Außerdem würde in einem derartigen Vertrag beschrieben werden, was als Vertragsbruch gilt – zum Beispiel die unsachgemäße Nutzung der Räumlichkeit. In so einem Falle wäre der Vertrag aufgehoben und die außerschulischen Mitnutzer:innen von einer weiteren Nutzung ausgeschlossen.

Nutzung von Außenflächen und Zäune

Schulen, insbesondere Grundschulen müssen durch Zäune gesichert sein. Wenn man genau hinschaut, sieht man in den Entwürfen der Architekturbüros überall Zäune. Besonders deutlich werden die Zäune sowie die geringe Größe einer tatsächlich öffentlichen Fläche im Entwurf von Dohle und Lose / Blaurock. (Auch bei den beiden anderen Jury-Favoriten lohnt es sich, genauer hinzusehen, wo Zäune verlaufen und ob das, was dort grün erscheint tatsächlich auch eine öffentliche Fläche ist.)

Die im Entwurf von uns farblich markierte GESA-Fläche ist in der Realität noch etwas breiter; dass hier einmal Bäume stehen werden, ist Augenwischerei – wie wir bereits analysierten. Man sieht deutlich, dass der größte Teil des Felds umzäunt wäre und die vorgesehene öffentliche Grünfläche minimal ist. Sie ist tatsächlich so klein, dass man sie zu Fuß in ca. 3 Minuten umrundet hätte.

Als Randnotiz zu nennen ist auch der Fakt, dass sämtlicher Liefer- und Elterntaxiverkehr in diesem Entwurf scheinbar über die Gießerstraße geplant ist – was nicht nur der Elternrat der öffentlichen Grundschule Gießerstraße als hochgradig problematisch ablehnt.

Bei einer vertraglich vereinbarten Mitnutzung von Außenflächen würde ein Sicherheitsdienst die Zäune abends zuschließen. So wird dies beispielsweise für die außerschulische Nutzung des Sportplatzes der Grundschule Gießerstraße gehandhabt. Was würde passieren, wenn, beispielsweise, in der Zeit der außerschulischen Mitnutzung Drogen auf der Fläche konsumiert werden würden? Wenn gar Hinterlassenschaften davon am nächsten Tag auf dem Schulhof zu finden wären? Oder wenn obdachlose Menschen Unterschlupf auf der Fläche suchen würden? Wenn eine Wand besprüht werden würde, ein Fenster zu Bruch ginge? Die LIS ist eine Privatschule und hat alleinig das Hausrecht. Sie könnte jederzeit die Mitnutzung der Flächen aufheben – schließlich gehen die Sicherheit der Schüler:innen und der sichere Schulbetrieb vor. Das Versprechen der Mitnutzung wäre in diesen, nicht sonderlich abwegigen Beispielen, also nicht von Dauer.

Mitnutzung kann den öffentlichen Raum nicht ersetzen

Mitnutzung kann niemals einen öffentlichen Raum ersetzen. Dieser ist für alle und immer zugänglich und kann in einem gewissen Rahmen auch mitgestaltet werden. Es sind diese Flächen, derer die Stadt bedarf, möglichst biodivers entwickelt, nicht nur um den Menschen in der Stadt, ihrem Erholungsbedarf und dem Bedarf nach Grün und Kühlung gerecht zu werden. Denn zu einer lebenswerten, zukunftsfähigen Stadt gehören auch Pflanzen und Tiere, Insekten, Amphibien, Vögel und Kleinsäuger.

Eine außerschulische Mitnutzung ist aus genannten Gründen auf lange Sicht weder leistbar noch wirklich zukunftsfähig. Mitnutzung weiterhin als Argument für den Schulneubau zu bedienen, halten wir deshalb für hochgradig zweifelhaft.

(Foto von Eye Speak bei Unsplash)

Protestflügel – Elternrat und Kinder der Grundschule Gießerstraße fordern familiengerechte Stadtentwicklung

Am 13. Juni 2025 haben wir den Umzug des Protestflügels Richtung Innenstadt auf dem Jahrtausendfeld mit einer lauten Zusammenkunft eingeleitet. Musik, Konzert, gemeinsames Singen, sowie eine kleine Ausstellung mit Bildern der Kinder der Grundschule Gießerstraße zeigen, wie wichtig es ist, dass der menschengemachte Klimawandel auch vor unserer Haustür angegangen wird! Es sprachen Dr. Volker Külow- Stadtrat der Linken, Dr. Benjamin Schulz – Co-Vorsitzender der SPD Leipzig, Vertreterinnen des Elternrats der Grundschule Gießerstraße sowie Kinder des Kinderparlaments derselben öffentlichen Schule.

(Nachtrag 6. Juli 2025: Ihr könnt jetzt die Forderungen des Elternrats durch eure Unterschrift unterstützen.)

Hier könnt ihr die Rede des Elternrats ansehen und die Stimmen des Kinderparlaments hören.

Offener Brief des Elternrats der Grundschule Gießerstraße

Hier hört ihr die Kinder:

Kinderparlament Grundschule Gießerstraße

(Die Petition der Kinder findet ihr hier. Sie betrifft den Markt in Leipzigs Innenstadt.)

Positiver Bescheid für Bauvoranfrage – Keine Baugenehmigung. Wir kämpfen weiter!

Wie erwartet, hat die Stadt Leipzig am 14. Juni 2025 einen die Bauvoranfrage der Stadtbau AG vorerst positiv beschieden. Es ist keinerlei Rede von einer Grünfläche. Anlieger:innen können bis zum 14. Juli 2025 Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Genaue Informationen dazu finden sich im Amtsblatt.

Es handelt sich nicht um eine Baugenehmigung, sondern nur um einen Vorbescheid. Noch liegt auf dem Feld der beschlossene Bebauungsplan. Die Abwägung der 355 Stellungnahmen der Zivilgesellschaft und der Umweltverbände dazu steht noch aus. Außerdem muss die Stadtbau AG jetzt ein Verkehrskonzept vorlegen. Politik und Zivilgesellschaft müssen dies genau prüfen und darauf achten, dass es sich dabei nicht um eine Mogelpackung handelt. Wir kämpfen weiter! Das Jahrtausendfeld muss Stadtteilpark werden!

Leipzig braucht mehr Grün! Hitze-Check zeigt: Es ist deutlich zu heiß.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat den diesjährigen Hitzecheck veröffentlicht. Die Ergebnisse sind alarmierend: Insgesamt 31 Städte erhalten eine Rote Karte, 131 eine Gelbe Karte und nur 28 eine Grüne Karte. Die Analyse basiert auf umfangreichen Satellitendaten.

Mit einer Oberflächentemperatur von 35,43 °C gehört Leipzig zu den Städten, die sich besonders stark aufheizen. So kommt Leipzig nur ganz knapp an der roten Karte vorbei: Mehr als 99% der Befragten sind hier von Hitze betroffen.

Nur dort, wo Bäume und Parks im Stadtgebiet vorhanden sind, ist es im Sommer kühler – und das bis zu 20 Grad! Leipzig braucht mehr kommunale Grünfläche und viel mehr Baumpflanzungen. Außerdem muss systematisch entsiegelt werden!

Barbara Metz, Geschäftsführerin der DUH, fordert:

… verbindliche Mindestgrünanteile auf jedem Grundstück, Gebäude und im öffentlichen Raum. Bauministerin Hubertz und Umweltminister Schneider sowie alle zuständigen Landesministerinnen und -minister müssen entsprechende Vorgaben etwa in Form eines Grünflächenfaktors im Baugesetzbuch und in allen Landesbauordnungen verankern.

Die DUH ruft Bürgerinnen und Bürger dazu auf, ihre Stadt direkt zu mehr Hitzeschutz aufzufordern. Möglich ist das einfach online unter www.duh.de/hitze-check.

Artikel von Ralf Julke in der L-IZ lesen: Zweiter Hitze-Check der Deutschen Umwelthilfe: In Leipzig ist jeder Zweite von extremer Hitze betroffen

(Foto von Sophie N bei Unsplash)

Kann die bodenverseuchte GESA-Fläche tatsächlich eine Grünfläche werden?

Ende 2024 berichtete Correctiv über die zunehmende Versiegelung Leipzigs. In unserer Stadt ist der Anteil der Grünfläche pro Leipzigerin und Leipziger seit 2017 kontinuierlich gesunken, bestätigte das Amt für Stadtgrün und Gewässer ebenda. Außerdem verloren Leipzigs Grün- und Parkanlagen in den Jahren 2022 bis 2024 pro Jahr fast 1500 Bäume aufgrund wiederkehrender Dürreperioden. Mit den Neupflanzungen kommt man nicht hinterher, die anhaltende Trockenheit erschwert das Anwachsen. Gleichzeitig wird das Jahrtausendfeld, wie andere unbebaute Flächen, in der stadteigenen Klimaanalyse als „besonders schützenswerte“ Grünfläche gekennzeichnet, die möglichst nicht bebaut werden sollte. Klimaprognosen ergaben: In Leipzig wird 2100 von April bis Oktober Sommer sein, eine Erhöhung der Jahresmitteltemperatur von 3,9°C ist zu erwarten. Trotzdem möchte die Stadtbau AG auf dem Jahrtausendfeld einen überdimensionierten Baukomplex errichten. Demgegenüber stehen 7200 digitale sowie 500 analoge Unterzeichnerinnen unserer Petition, sowie 355 Stellungnahmen zum Bebauungsplan.

Das Jahrtausendfeld als Stadtteilpark

Um die Gemüter zu beruhigen, die für das Jahrtausendfeld einen öffentlichen Stadtteilpark fordern, versprach die Bauherrin, die private Stadtbau AG, im Dezember 2024 in einer Absichtserklärung mit der Stadt Leipzig, dass eine angemessen große öffentliche und qualitativ hochwertige Grünfläche auf dem Jahrtausendfeld entstehen könne. Diese sollte aus zwei Teilflächen bestehen: 3000m² würde die Stadtbau AG an die Kommune verkaufen, 2500m² gehören der Gesellschaft für Entsorgung und Sanierung von Altlasten (GESA). Bei der GESA-Fläche handelt es sich um hochgradig verseuchten Boden. In der Absichtserklärung rechnete man vor, dass mit dem asphaltierten Weg, der bereits der Stadt Leipzig gehört, und der geschützten und nicht nutzbaren Uferböschung eine 8800m² Grünfläche entstünde.

Gemeinsam mit dem Ökolöwen denunzierten wir diese Rechnung bereits als „faulen Deal“ und „Alibi-Grünstreifen“. Doch damit nicht genug. Denn die Altlasten auf der GESA-Fläche sind nur mit einer Folie abgedeckt. Über der Folie befindet sich aufgeschüttete Erde, mit Gräsern bewachsen. Ohne einen Austausch des belasteten Bodens können hier gar keine Bäume wachsen, denn die Wurzeln der Bäume würden die Folie zerstören: Altlasten könnten dadurch austreten.

Eine Sanierung des Bodens wäre extrem kostenintensiv. Weder die Stadtbau AG noch die Stadt Leipzig haben bisher zugestimmt, die Fläche sanieren und die Kosten dafür übernehmen zu wollen. Eigentümerin ist außerdem die GESA als Körperschaft des Bundes. Für die GESA gibt es keinen Anlass, die verseuchte Fläche zu renaturieren. Ohne Altlastensanierung kann die GESA-Fläche jedoch bauordnungsrechtlich gar kein Park werden. Auf telefonische Nachfrage bei der GESA erfuhren wir: Man empfiehlt hier eine Versiegelung. Tischtennisplatten oder Fahrradständer, das seien die Freizeitelemente, die man an dieser Stelle erwarten könne.

Ein Verkauf der GESA-Fläche scheint bisher nicht geplant zu sein. Einen Preis für die Fläche wollte man uns nicht nennen.

Was wir fordern

In der durch die Stadtbau AG gestellten Bauvoranfrage wird keinerlei Aussage zu einer eventuellen Übertragung von 3000qm an die Kommune geschweige denn eine Aussage zu versprochener öffentlicher Grünfläche getroffen. Das Stadtplanungsamt stellte diesen Umstand in seiner Antwort auf Nachfrage von Dr. Volker Külow im Mai 2025 klar. 3000qm – das ist weniger als ein halbes Fußballfeld. 30 mal 100 Meter. So eine kleine Fläche hätte man zu Fuß bei normaler Gehgeschwindigkeit in ungefähr 3 Minuten umrundet.

Die Kommune muss jetzt endlich handeln: der Bebauungsplan könnte sicherstellen, dass die zukünftige öffentliche Grünfläche angemessen groß ist. Weiterhin muss die Stadt Leipzig jetzt gezielt Flächen ankaufen, die entsiegelt werden können, anstatt Geld, das für den Klimaschutz bestimmt ist, in Konstruktionsprojekte zu stecken (so investierte die Kommune 2024 die sogenannte „Klimamillion“ in den Bau einer Photovoltaikanlage auf einem Parkplatz und förderte mit einer halben Million Euro aus einem kommunalen Topf, der eigentlich für für Klimaprojekte gedacht ist, den privaten Bau eines Parkhauses in Holzbauweise). Die Prämissen der 1990er Jahre – privaten Investoren die Gestaltung der Stadt zu überlassen – sind längst überholt. Es gilt, endlich nachhaltig zu denken und die Orte, an denen wir leben, für die Zukunft zu gestalten, die den zu erwartenden Veränderungen des Klimas Rechnung trägt – und sie abmildert.

Wir appellieren hiermit eindringlich an Herrn Patrik Fahrenkamp, CEO der Stadtbau AG, sowie an die Leipziger International School, insbesondere an Herrn Barabas, ihr Bauprojekt an anderer Stelle fortzuführen. Die Stadtbau AG verfügt über viele weitere attraktive Grundstücke. Schlussendlich wäre die Sanierung und Umnutzung bereits bestehender Gebäude eine klimafreundliche Alternative zum Neubau.

Das Jahrtausendfeld muss Stadtteilpark werden!

Offener Brief des Elternrats der Grundschule Gießerstraße

Folgender Brief erreichte uns am 4. Juni 2025 per E-Mail.

An den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, Burkhard Jung,
An den Baubürgermeister der Stadt Leipzig, Thomas Dienberg,
An die Schulbürgermeisterin der Stadt Leipzig Vicky Felthaus,
An das Mobilitäts- und Tiefbauamt der Stadt Leipzig,

Der Elternrat der Grundschule Giesserstraße fordert für die Grundschulkinder und deren Angehörige eine familiengerechte Entwicklung des Leipziger Jahrtausendfelds! Wir wollen sichere Schulwege rundum das Jahrtausendfeld für die rund 460 Kinder der Grundschule Giesserstraße, und alle Kinder aller Bildungseinrichtungen im Viertel!  Wir fordern für alle Kinder auf dem Jahrtausendfeld eine angemessen große, permanent öffentliche, das Viertel kühlende, biodiverse Grünfläche! Insbesondere fordern wir die bedingungslose Sicherheit aller Kinder während jeder möglichen Bauphase jeglichen Bauprojektes oder Bauvorhabens auf dem Jahrtausendfeld, auf allen Wegen von, zum und rund um das Jahrtausendfeld! Auch muss der zu erwartende Lärm durch den Straßenverkehr und die mögliche Baustelle auf das absolut geringste Maß begrenzt werden – um den Unterricht und das Wohlbefinden der Kinder gewährleisten zu können.

Verkehrskonzept

Der Elternrat der GS Giesserstraße fordert die Stadt Leipzig und die Bauherrin auf, aktive Maßnahmen zu ergreifen, um sichere Schulwege rund um das Jahrtausendfeld zu gewährleisten – durch ein fundiertes Verkehrs- UND Baustellenkonzept zeitnah und festgelegt BEVOR jedwedes Bauprojekt starten würde, sowie eine transparente Beteiligung der zivilgesellschaftlichen Akteure des Viertels. Die geforderten Konzepte sind für die Sicherheit aller Schüler und Anwohner zwingend notwendig: vor, während und nach dem zu erwartenden Bau.

Denn die rund 460 Grundschüler der bereits am Jahrtausendfeld bestehenden GS Gießerstraße und die geplanten 1600 Kinder sowie die ca. 400 Angestellten eines neuen Schulkomplexes vor Ort,  der zu erwartende Lieferverkehr von und zum Neugebäude zusammen, erfordern, dass die Verkehrssituation vor Ort der größtmöglichen Sicherheit aller Schüler und Anwohner angepasst wird! Ebensolches gilt in jeder Hinsicht für jeden einzelnen Teil der zu erwartenden Bauphase!

Wir fordern Sie daher auf, sicherzustellen, dass jeglicher Zugang zur möglichen Baustelle im Vorfeld des Bauphasenbeginns eineindeutig festgelegt wird. Dies gilt für jede Art von Transport und jede Art von Verkehrsform! Der Elternrat der Grundschule Giesserstraße verlangt den Baustellenzugang für alle Arten von  Fahrzeugen alleinig über die Karl-Heine-Straße zu führen. Dies muss vor Baubeginn bindend festgelegt werden! Nur so sichert sich ab, dass alle Kinder den Schulweg über die Aurelien- und die Gießerstraße unbeschadet nutzen können!

Zudem darf der künftige Zugang zu jedwedem Bauprojekt auf dem Jahrtausendfeld ausdrücklich NICHT über die Giesserstraße erfolgen! Die Giesserstraße ist bereits jetzt durch den alltäglichen Verkehr überfrequentiert. Sie ist in keinem Falle die verkehrstechnische Lösung für über 2000 Schüler! Jeden Morgen zu Schulbeginn kann man seit Inbetriebnahme der GS Giesserstraße im Jahr 2020 das enorme Verkehrsaufkommen beobachten.

Auch ist ein Schutz der Kinder durch die Zebrastreifenbenutzung nur gewährleistet, wenn keine Baufahrzeuge oder Transporter aller Art  durch die Giesserstraße fahren müssen. Hier besteht immer das Risiko, dass Baufahrzeuge Kinder übersehen! Diese erhebliche Gefahr, welche durch mobile Baufahrzeuge und Baumaschinen, angelieferte Baumaterialien etc. dauerhaft für die Grundschüler bestünde, ist massiv und hier muss von Anfang an die Sicherheit aller Kinder im Vordergrund stehen!

Des Weiteren sollte die künftige Anlieferungszone des neuen Bauprojektes auf dem Jahrtausendfeld ausschließlich von der Hauptstraße (Karl-Heine-Straße) aus, und außerhalb der morgendlichen und nachmittäglichen Stoßzeiten erfolgen – um den Verkehrsfluss und die Sicherheit aller größtmöglich zu untermauern!

Wir fordern zusätzlich, dass Verkehrs- und Baustellenkonzepte mit einplanen, wie sich der potentielle Straßenverkehr für 2000 Familien und mehr regeln soll, würde die Klingerbrücke wegen Baumaßnahmen längere Zeit gesperrt – sowie einzubeziehen, wie sich der bis mutmaßlich 2031 andauernde Bau der Georg-Schwarz-Brücken auswirken würde!
Die Schaffung einer Schulstraße in der Gießerstraße nach nordrhein-westfälischem Vorbild – ein verkehrsberuhigter Bereich mit temporären Durchfahrtsverboten – ist wünschenswert, um einen gefahrlosen Verkehrsraum für alle Schulkinder zu schaffen. Wir fordern außerdem sichere Überwege und die angeleitete Nutzung von Fahrradwegen für alle Schulkinder am Jahrtausendfeld – jetzt und in Zukunft! Zudem sollte der Autoverkehr so weit wie möglich von beiden Gebäuden (das Neuprojekt und die GS Giesserstraße) ferngehalten werden, um die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg dauerhaft rund um das Jahrtausendfeld zu gewährleisten!

Ein sicherer Schulweg ist das Fundament für eine gute Bildung. Wir appellieren an alle Entscheidungsträger, die Bedürfnisse der Kinder und ihrer Eltern sowie der Anwohner zu priorisieren, sowie verbindliche Maßnahmen zu ergreifen, die diesen Perspektiven gerecht werden!

Lärmschutz

Laut dem Zonengutachten SG Leipzig-Plagwitz ist die Lärmbelastung auf der Karl-Heine-Straße durch das derzeitige Verkehrsaufkommen schon jetzt sehr hoch. Es ist zu erwarten, dass der neu aufkommende Verkehr, eine zwangsläufig höhere Taktung der Straßenbahn und die potentielle (Groß-)Baustelle diese Situation weiter verschlimmern und der Lärm auch Einfluss auf das Lernen in der GS Gießerstraße haben wird. Diese Belastung ist inakzeptabel und muss verbindlich auf ein Minimum reduziert werden.

Öffentliche Grünfläche

Abschließend fordern wir mit Nachdruck, dass ein angemessen großer Teil, mindestens 30% des jetzigen Jahrtausendfelds, als öffentliche, nicht umzäunte, biodiverse Grünfläche entwickelt wird, denn die Hitzebelastung im Viertel ist bereits jetzt massiv überhöht – was alle Grundschulkinder und das Personal der GS Giesserstraße nicht zuletzt auf dem Schulhof in den wärmeren Monaten täglich zu spüren bekommen! Bäume als Schattenspender und kühlende Elemente sind daher unerlässlich. Wir fordern eine kinderfreundliche Stadt für unsere Kinder, ein Stadtviertel in welchem das Pflanzengrün deutlich mehr und nicht im Geringsten weniger wird.

mit freundlichen Grüßen,

der Elternrat der GS Giesserstraße, dessen AG Verkehrssicherheit,
i.A. Christiane Christelsohn, Christin Pupke und Sirko Hollas

Die Mail war sowohl an die LVZ als auch an die Stadtratsfraktionen und die angesprochenen Entscheider:innen adressiert. Jedoch berichtete bisher nur L-IZ darüber.

(Foto von Eduardo Soares bei Unsplash)

Bach to Nature! Wir begleiten den Protestflügel am 13. Juni 2025

Vom Konzertsaal auf die Straße! Bereits zum zweiten Mal macht sich ein Konzertflügel auf den Weg. Begleitet von virtuosem Spiel und einem bunten Protestzug rollt er ab 15:00 Uhr vom Jahrtausendfeld in Lindenau bis auf den Leipziger Marktplatz, wo er 18:15 ankommen wird.

Wir von der Bürgerinitiative „Jahrtausendfeld retten!“ laden euch schon ab 13 Uhr auf das Jahrtausendfeld ein! Es wird Musik geben. Kommt zahlreich, bringt Kinder, Plakate und Instrumente mit!

Der Flügel ist nicht zufällig unterwegs. Unter dem Motto Bach to Nature verbinden sich Musik und Protest. So wie ein Konzertsaal ohne Flügel undenkbar ist, kann der Mensch nicht ohne eine intakte Umwelt bestehen. Deshalb spielen wir gegen die Klimakrise an: laut, leidenschaftlich und meist richtig.

Passend zum Motto des diesjährigen Bachfestes – Transformation – fordern wir einen gesellschaftlichen und umweltpolitischen Wandel.

Die Stationen des Umzuges:

  • Jahrtausendfeld – aktuell durch Bauprojekte bedroht
  • Felsenkeller
  • Sachsenbrücke neben den Klimastreifen
  • Hochschule für Musik und Theater (Grassistraße)
  • Bachfest Open Air auf dem Leipziger Marktplatz

Website Protestflügel

Stadtratssitzung am 21. Mai 2025

In der morgigen Stadtratssitzung werden Anfragen zur Bauvoranfrage, eingereicht von Stadtrat Dr. Volker Külow, beantwortet. Diese sind bereits schriftlich einsehbar. Wir haben unseren Artikel zur Bauvoranfrage dementsprechend aktualisiert.

Hier reproduzieren wir außerdem die Antworten des Dezernats Stadtentwicklung und Bau:

1. Wurde durch den Eigentümer Stadtbau AG schon eine Bauvoranfrage zur Bebauung des Jahrtausendfeldes eingereicht und wenn ja, seit wann liegt diese zur Bearbeitung vor?

Die Bauvoranfrage wurde am 26.03.2025 eingereicht.

2. Muss die Verwaltung diese Bauvoranfrage innerhalb von drei Monaten nach Eingang positiv oder negativ bescheiden?

Für die Bearbeitung von Bauvoranfragen hat der Gesetzgeber keine Fristen geregelt, jedoch strebt die Stadt Leipzig an, auch eingereichte Bauvoranfragen innerhalb der ansonsten für bauordnungsrechtliche Verfahren in der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) verankerten Frist von 3 Monaten zu beantworten.

3. Welche GRZ (Grundflächenzahl) beantragt der Eigentümer in der Bauvoranfrage und mit wie vielen Schülerinnen und Schülern rechnet er?

Die Voranfrage bezieht sich auf den Neubau einer 6-zügigen Gemeinschaftsschule mit einer Sechs-Feld-Sporthalle. Weder wird nach einer möglichen GRZ gefragt, noch wird eine Schülerzahl benannt.

4. Wieviel Fläche vom Jahrtausendfeld (bitte genau in m² angeben) möchte der Eigentümer von seinem Besitz laut Bauvoranfrage an die Kommune verkaufen?

In der Absichtserklärung zwischen Stadt Leipzig und der Stadtbau AG wurde vereinbart, dass eine Fläche von 3.000 qm an die Stadt abgegeben wird. Die Bauvoranfrage nimmt darauf keinen Bezug.

5. Kann ein positiver Bescheid der Bauvoranfrage dazu führen, dass eine weitere Bearbeitung des Aufstellungsbeschlusses VII-DS-00375 nach §13a BauGB hinfällig wird, insofern die Bauvoranfrage die Planungsziele aus dem Beschluss vermeintlich erfüllt?

Nein, das B-Planverfahren kann unverändert weitergeführt werden. Ein positives Prüfergebnis zu den gestellten Fragen im Bauvorbescheid kann nur erreicht werden, wenn nicht zu befürchten ist, dass das beantragte Vorhaben gegen die Planungsziele verstößt.

6. Wird in diesem Fall Baurecht nach § 34 BauGB angewandt?

Bis zur Beschlussfassung der B-Plansatzung bildet der § 34 BauGB die planungsrechtliche Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben auf dem Jahrtausendfeld, jedoch stets in Verbindung mit § 33 Abs. 1 BauGB. Dadurch ist sichergestellt, dass bei Prüfung eines Vorhabens immer auch die im Aufstellungsbeschluss verankerten Planungsziele geprüft werden.

7. Noch im Januar 2025 wurden die „Nächsten Schritte“ auf der offiziellen Seite der Stadt Leipzig sowie in anderen öffentlichen Veranstaltungen kommuniziert. Darin hieß es, dass an der zweiten Stufe des Qualifizierungsverfahrens gearbeitet wird und mit den angepassten Ergebnissen der drei Büros Anfang 2025 zu rechnen sei. Diese sollen dann Grundlage der weiteren Planung sein. Wieso sind diese Informationen von der Website der Stadt Leipzig verschwunden? Wird derzeit an der zweiten Stufe des Qualifizierungsverfahrens gearbeitet?

Nach dem B-Planaufstellungsbeschluss Mitte Januar 2025 wurde die Website aktualisiert und den neuen Gegebenheiten angepasst. Gestrichen wurden in diesem Zusammenhang frühere zeitliche Aussagen zum weiteren Ablauf. Unter „Allgemeine Informationen zum Bebauungsplan“ (Jahrtausendfeld – Stadt Leipzig) wird nun im letzten Absatz formuliert, dass „… sich die Überarbeitungsphase der vorgelegten Entwurfskonzepte anschließen und so das Dialogverfahren mit erneuter Jurysitzung abgeschlossen [wird]. Voraussetzung dafür ist, dass weitere notwendige Grundlagen, wie z.B. das eingeforderte Verkehrs- und Mobilitätskonzept, hierfür herangezogen werden können.“

Mangels der notwendigen Voraussetzungen wird bisher nicht an der zweiten Stufe des Qualifizierungsverfahrens gearbeitet.

8. Stellt der Eigentümer Stadtbau AG einen positiven Bescheid der Bauvoranfrage zur Prämisse, um danach erst weitere Qualifizierungen in der Planung vorzunehmen? Falls ja, wie kann es einen positiven Bauvorbescheid geben, wenn ein dann noch zu erarbeitendes Verkehrskonzept ggf. eine Überlastung der örtlichen Verkehrsinfrastruktur feststellt?

Ein positiver Bauvorbescheid ist die Grundlage, um das notwendige Mobilitätsgutachten, sowie darauf aufbauend die nächste Stufe des städtebaulichen Wettbewerbs, als Qualifizierung der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens finanzieren zu können.

In der vorliegenden Bauvoranfrage sind die Prüfkriterien „Erschließung und Rücksichtnahmegebot“ ausdrücklich nicht Bestandteil, da es hierfür z.B. an den entsprechenden Gutachten mangelt. Daraus folgt, dass in weiteren Planungs- und Genehmigungsschritten trotz eines positiven Bauvorbescheides durch den Antragsteller der Nachweis zu führen ist, dass z.B. der mit dem Vorhaben verbundene Hol- und Bringeverkehr, die täglichen Anlieferungen etc., gebietsverträglich abgewickelt werden können.

9. Wie kann es einen positiven Bauvorbescheid geben, insofern noch nicht geklärt ist, wer für die Sanierung der GESA-Flächen aufkommt? Oder wird die GESA-Fläche nicht betrachtet?

Die Bauanfrage bezieht sich nicht auf die GESA-Fläche. Insoweit ist es für den Bauvorbescheid nicht relevant, wer für die Sanierung der Altlasten verantwortlich ist.

Erst mit Überarbeitung der Ergebnisse des Dialogverfahrens wird sichtbar, ob ggf. abweichend zum Bauvorbescheid auch eine (teilweise) Inanspruchnahme der GESA-Fläche für den Schulneubau aus städtebaulichen, freiraumplanerischen oder wirtschaftlichen Gründen geboten ist.