Nachdem die Bebauung mit einer überdimensionierten Privatschule auf dem Jahrtausendfeld vorerst gestoppt wurde, wird nun ein Teil der Fläche von der privaten Eigentümerin Stadtbau AG als Zwischenlagerungsort für Bauschutt verwertet. Der Schutt kommt von einer Schleußiger Baustelle der kommunalen Leipziger Wasserwerke und soll nach Beendigung der Arbeiten auch dort wieder hinverfrachtet werden.
Die Abfall-/Bodenschutzbehörde der Stadt Leipzig schreibt uns dazu:
Vorliegend soll ein Teilbereich des Flurstückes 775/1 durch die Kommunalen Wasserwerke als Fläche zur Zwischenlagerung von Baustoffen für eine Baumaßnahme in der Nachbarschaft genutzt werden. Dafür wurde die Fläche vorbereitet. Der Mutterboden wurde fachgerecht abgetragen und seitlich angehäuft. Nach Abschluss von Baumaßnahmen soll die Fläche in ihrem ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden (Abdeckung mit Mutterboden).
Zu unserer Überraschung ließ die Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH (GESA) am 9. Oktober 2025 um die ihr gehörende Teilfäche des Jahrtausendfelds – ca. 2500qm neben den 23000qm die der privaten Stadtbau AG gehören – Bauzäune aufstellen. Die Fläche lag jahrelang brach und wird täglich von hunderten Menschen genutzt – warum jetzt? Wir haben per E-Mail dort angefragt und erhielten folgende Antwort, welche wir hier veröffentlichen:
Ihr Anfrage beantworten wir gern und bitten Sie als Vertreter der Bürgerinitiative „Jahrtausendfeld retten“ die nachfolgende Sachinformation an ein möglichst breites Publikum weiterzugeben. Wir, die GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH sind ein Tochterunternehmen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).
Zum Sachverhalt:
Sämtliche Gebäude wurden im Jahre 2006 von unserer Voreigentümerin zurückgebaut. In Abstimmung mit dem Umweltamt wurde seinerseits der altlastenbehaftete Bereich mit einer Folie abgedeckt und mittels der Aufbringung von Erdreich abgesichert. Gleichfalls erfolgte eine Einfriedung der Liegenschaft, die allerdings in der Folgezeit wiederholt durch Vandalismus zerstört wurde. Auf der Liegenschaft sind ausweislich späterhin durchgeführter Prüfungsmaßnahmen gemäß Aktenlage Fundamentreste und Hohlräume verblieben. In der letzten Woche hat uns gegenüber das Ordnungsamt der Stadt Leipzig die Einbeziehung der Liegenschaft zum Zwecke einer Kundgebung in Ausübung des landesgesetzlichen Versammlungsrechts angezeigt. Dabei wurde eine Teilnehmerzahl von ca. 150 Personen angekündigt. Angesichts dieser Ankündigung wurde unsererseits die Einfriedung der Liegenschaft wiederhergestellt, da eine punktuelle Überbelastung der Fläche und damit einhergehend eine Beschädigung der Abdeckfolie sowie eine Gefährdung der Kundgebungsteilnehmer nicht ausgeschlossen werden konnte. Die o. g. Ankündigung des Ordnungsamtes hat zu einem Überdenken der Situation der Liegenschaft mit dem Ergebnis geführt, dass die Gefahr einer derartiger punktuellen Überlastungen auch bei nicht auszuschließenden Spontanversammlungen, welcher Art auch immer, besteht, weshalb die Einfriedung, soweit nicht durch fortgesetzten Vandalismus faktisch ausgeschlossen, aufrecht zu erhalten ist.
Dass hier bereits viele derartige Kundgebungen stattfanden, scheint nun unerheblich.
Am 18.10.2025 war der Zaun geöffnet, hier laufen seit 30 Jahren Menschen entlang.
Geplanter Verkauf des GESA-Grundstücks 2026
Erstaunlicherweise endet die Mail mit der Ankündigung, dass die GESA beabsichtigt, die Fläche „im nächsten Jahr“ verkaufen zu wollen.
Wir beabsichtigen dieses Grundstück im nächsten Jahr zu verkaufen und werden als Grundstückseigentümer die Verkehrssicherheit durch eine Einfriedung weiterhin sicherstellen.
Weiß die Stadt von den Verkaufsabsichten der GESA? Will sie das Grundstück eventuell selbst kaufen? Wer übernimmt endlich die Sanierung der Altlasten und was wird das kosten? Wie ist es um die Sicherheit auf diesem Grundstück bestellt?
Alles nicht ganz einfache Fragen, gerade in der aktuellen Haushaltssituation der Stadt, in der diese nicht einfach mal Geld für den Kauf eines Grundstücks aufbringen kann, auf dem die GESA noch nicht einmal die Altlasten beseitigt hat. Denn eigentlich ist die GESA genau dafür da, solche Grundstücke von Altlasten zu befreien, bevor diese wieder auf den Markt kommen.
Die GESA empfiehlt jedoch, die Fläche zu versiegeln, vermutlich um Kosten zu sparen. Diese Absichten hatten wir bereits im Juni 2025 ausführlich dokumentiert. Als wir Mitte des Jahres telefonisch bei der GESA nachfragten, wollte man uns übrigens keinen Kaufpreis nennen.
Am 17. September 2025 erfuhren wir aus einem Artikel der Leipziger Volkszeitung, dass die Stadtbau AG, deren Geschäftsführer Patrik Fahrenkamp auch im Stiftungsrat der Leipzig International School sitzt, das Bauvorhaben auf dem Jahrtausendfeld vorerst aussetzt. Im Artikel kommen nur die Vorhabenträgerin und die Bauherrin zu Wort, weshalb er uns an vielen Stellen tendenziös erscheint. Wir möchten deshalb einige Details richtigstellen, sowie zentrale Aspekte in Erinnerung rufen, die für die Diskussion um das Jahrtausendfeld entscheidend sind und nicht unerwähnt bleiben dürfen.
Bebauungsplan schon 2021 beschlossen
Bereits 2021 hat der Stadtrat den Aufstellungsbeschluss zu einem Bebauungsplan für die Fläche beschlossen. Es war den Vorhabenträgern im Februar 2023, als das Bauprojekt startete – so Helena Putsch im Artikel – also durchaus bekannt, dass hier nicht aufs Geratewohl losgebaut werden konnte. Im Januar 2025 hat der Stadtrat den Bebauungsplanbeschluss per se bestätigt, allerdings in abgemilderter Form, als beschleunigter Bebauungsplan. Die Stadtbau AG hatte vorher versucht, den bestehenden Beschluss über Absprachen mit dem Baubürgermeister auszuhebeln.
Dass auf einer derart großen Fläche ein Bebauungsplan liegt, ist mitnichten ungewöhnlich. Bebauungspläne werden beschlossen, sobald „es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist“ (§1 BauGB, Abs. 1) und sollen unter anderem „dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern“ (§1 BauGB, Abs. 5).
Fehlendes Verkehrskonzept
Ein weiterer im Artikel unerwähnter Aspekt ist der zusätzliche Druck auf eine ohnehin bereits überlastete Verkehrsinfrastruktur vor Ort, den ein Schulneubau dieser Größenordnung (täglich 1600-1800 Schüler:innen, von denen viele mit sogenannten Elterntaxis aus dem gesamten Stadtgebiet anreisen, ca. 400 Angestellte, sowie Lieferverkehr) zwangsläufig mit sich bringen würde. Ein Verkehrskonzept blieb die Vorhabenträgerin bis zuletzt schuldig. Dieses wurde sowohl von den Umweltverbänden, der Bürgerinitiative und dem Elternrat der benachbarten Gießergrundschule, als auch von mehreren Fraktionen im Leipziger Stadtrat wiederholt eingefordert.
Zur Erinnerung: Der Stadtrat ist ein von den Leipziger Bürger:innen gewähltes Gremium, nicht ein zusammengewürfelter Haufen, der Bauprojekte blockiert, wie im Artikel dargestellt.
Verdichtung oder klimaresiliente Stadt?
Neben dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen und dessen Emissionen besteht ein offensichtlicher Widerspruch zwischen einer dichten Bebauung und der erklärten strategischen Ausrichtung der Kommune hin zu einer klimaresilienten Stadt. Immer wieder haben wir auf die Stadtklimaanalyse hingewiesen, die das Jahrtausendfeld als klimaaktive Fläche ausweist und den Stadtteil kühlt sowie für Luftaustausch sorgt.
Der Artikel erwähnt erneut eine angeblich „ein Drittel“ des Felds große öffentliche Grünfläche, die die Eigentümerin angeboten hätte. Wir haben dies bereits 2024 als faulen Deal entlarvt, denn die angebotene Fläche ist nur so groß wie ein halbes Fußballfeld und die vermeintliche „neue“ öffentliche Grünfläche beinhaltete sowohl die geschützte Uferböschung und den öffentlichen Weg, der bereits der Kommune gehört!
Verseuchter Boden
Auch die Problematik der stark kontaminierten Fläche – 2500qm des Feldes zwischen Karl-Heine-Straße und öffentlichem Weg die derzeit noch der Gesellschaft zur Entsorgung und Sanierung von Altlasten (GESA) gehört – blieb bis zuletzt ungeklärt. Weder Vorhabenträger:in, noch Derzeit-Eigentümerin Bund, noch die Kommune wollten sich bislang darum kümmern. Dass diese Fläche ohne Sanierung gar keine Grünfläche werden kann, haben wir bereits im Detail analysiert.
Warum hier?
Bisher hat die Vorhabenträgerin immer wieder die Nähe zu ihrem Kindergartenbau in der Karl-Heine-Straße als Argument für eine Bebauung an dieser Stelle genutzt. Tatsache ist, dass die Stadtbau AG in Leipzig über weitere große Grundstücke verfügt, auf denen ein Schulneubau realisierbar wäre. Genannt seien etwa die Flächen am Gut Großzschocher, wo eine bauliche Entwicklung zugleich die Rettung des denkmalgeschützten Gutes ermöglichen könnte, oder die weitläufigen Areale westlich der S-Bahnlinie am Kohlrabizirkus.
Fehlende Neubau-Förderung
Zwischen den Zeilen lesen wir außerdem, dass Förderungen für den Schulneubau fehlen. Dies liegt jedoch weder an der Politik oder der Arbeitsweise der Stadtverwaltung noch an den Protesten der Bürgerschaft, sondern schlicht und einfach am Rotstift auf Landesebene.
Soweit uns das bekannt ist, reichte die Stadtbau AG ihre Bauvoranfrage im Januar 2025 ein. Zu diesem Zeitpunkt bat die Verwaltung um die Vervollständigung offener Fragen. Die Stadtbau AG reichte eine erneute, vollständige Anfrage erst im März 2025 ein, welche innerhalb der gesetzlichen Fristen auch bearbeitet wurde.
Foto privat – so sah es auf dem Jahrtausendfeld vor den großflächigen Rodungen durch die Stadtbau AG aus.
Fazit
Wer über die Köpfe der Anwohnerschaft hinweg im Herzen des Leipziger Westens klimanotwendige Freiflächen verbaut, den Bewohner:innen, Kindern und Tieren ein Stück liebgewonnene Freiheit entreißen will, muss sich auch dem Gegenprotest stellen. Der „gesellschaftliche Riss“ entsteht nicht durch die Ablehnung eines Bauprojektes. Er entsteht durch Flächendruck, fehlende Freiräume in einer immer enger werdenden Stadt und einer nur vom Geld getriebenen Stadtentwicklung über die Köpfe der Menschen hinweg.
Wir begrüßen daher die Entscheidung der LIS und der Stadtbau AG, die bisherigen Entwicklungspläne vorerst zurückzunehmen, und appellieren an alle Beteiligten, künftig ernsthaftere Beteiligungsprozesse zu wagen.
Wie bereits berichtet, hat die Stadtbau AG bereits Ende März 2025 eine erste Bauvoranfrage gestellt. Diese Anfrage hat die Stadt Mitte Juni positiv beschieden. Dieser Bescheid bedeutet noch nicht, dass die Stadtbau AG auf der Fläche bauen darf, denn noch fehlt unter anderem ein schlüssiges Verkehrskonzept. Außerdem liegt auf der Fläche ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan. Zu jenem waren 355 Stellungnahmen beim Stadtplanungsamt eingegangen, deren Bearbeitung noch aussteht. Die Stellungnahme des Umweltverbands Ökolöwe kann hier eingesehen werden.
Mit einer positiv beschiedenen Bauvoranfrage könnte ein Vorhabenträger zum Beispiel Fördergelder für einen Schulneubau beantragen.
Wer erhielt Einsicht in die Bauvoranfrage?
Bisher war unklar, was die Bauvoranfrage beinhaltet. Nur Eigentümer – und in besonderen Fällen Mietende – angrenzender Flächen konnten Einsicht erhalten. Hier wurde uns ein Fall bekannt, bei dem einer Person, die in einem Gebäude wohnt, welches direkt am angrenzenden Karl-Heine-Kanal liegt, die Einsicht mit der Begründung verwehrt wurde, sie würde zu weit weg wohnen. Gleichzeitig werden für die Bemessung von potenziellen Höhen des Neubaus aber Gebäude wie das Westwerk herangezogen und nicht die direkt angrenzende Bebauung.
Weiterhin liegt uns eine schriftliche Ablehnung auf Einsicht der Bauvoranfrage durch eine Leipziger Journalistin vor. Eine Einsicht durch die Presse sei aus Datenschutzgründen ausgeschlossen. Ein de facto seit 30 Jahren öffentlich genutzter Grünraum soll bebaut werden; die Bauherrin versucht jedoch mit allen Mitteln, Transparenz und eine tatsächliche Beteiligung der Stadtgesellschaft zu verhindern, indem die Presse explizit von einer Einsichtnahme ausgeschlossen wird.
Was steht in der Bauvoranfrage?
Als das Bauvorhaben im Februar 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, sprach man von einer Bebauung mit einer Geschossfläche von 40.000 Quadratmetern plus Außenbereiche für eine 8-zügige Schule, das wären 2000 Schüler:innen plus ca. 400 Menschen Personal, Großküchen, Sporthallen, Anlieferungsbereiche.
Im November 2024 wurde eine hinter verschlossenen Türen getroffene Vereinbarung zwischen Baubürgermeister Dienberg und der Stadtbau AG bekannt, die uns zugespielt wurde. Hier sprach man nun von einer 6-zügigen Schule mit 1600 bis 1800 Schüler:innen und einer Geschossfläche von 38.000 Quadratmetern.
Diese Größe wurde nun auch in der Bauvoranfrage bestätigt. Weiterhin ist in der Anfrage die Rede von Gebäudehöhen – 22 bis 23 Meter seitens der Karl-Heine-Straße, so hoch wie der Turm des Westwerks mit der Uhr – und 18 Meter seitens der Aurelienstraße.
Von einer öffentlichen Grünfläche ist in der Anfrage keine Rede. Ebensowenig was mit der schadstoffbelastenden GESA-Fläche passieren soll.
Wir kämpfen weiter für einen öffentlichen Stadtteilpark!
Der Elternrat der Grundschule Gießerstraße, der im Juni 2025 einen offenen Brief sowohl an die Stadtbau AG als private Bauherrin, die International School, die hier einziehen soll, sowie an städtische Entscheidungsträger:innen veröffentlichte, startet nun auch eine Petiton zum Bauvorhaben auf dem Jahrtausendfeld.
Eine angemessen große, biodivers entwickelte Grünfläche wird hier ebenso gefordert wie ein Verkehrskonzept. Wir unterstützen die Petition der Eltern mit dem Titel „Stimmt für sichere (Schul)-Wege der Kinder und Erhaltung öffentlichen Grüns!“ Ihr könnt diese hier mitzeichnen:
Als die Stadt Leipzig, gemeinsam mit der Leipzig International School (LIS) im Februar 2024 über die geplante Bebauung des Jahrtausendfelds informierte, stellte man enthusiastisch in Aussicht, dass Räumlichkeiten und Außenanlagen außerschulisch genutzt werden könnten. Eine freundliche Dame einer öffentlichen Schule im Osten der Stadt pries an, wie gut dies in ihrer Schule funktionieren würde. Von nun an, immer wenn Kritik am Bauvorhaben geäußert wurde, kramte man als Argument hervor, dass die Räumlichkeiten doch von der Leipziger Stadtgesellschaft mitgenutzt werden könnten. Doch wie steht es wirklich um eine derartige Mitnutzung? Für wen wäre sie überhaupt möglich und wann? Und wäre die Mitnutzung von Dauer?
Zeitlicher Rahmen
Generell ist eine Mitnutzung schulischer Räumlichkeiten und Außenflächen durch Dritte erst nach Schulschluss möglich. Da die LIS eine Ganztagsschule ist, wäre dies vermutlich relativ spät. Auch in der benachbarten Grundschule Gießerstraße erfolgt die Mitnutzung des Sportplatzes unter der Woche erst nach 17 Uhr – wenn der Hort geschlossen ist.
Rechtliche und versicherungstechnische Situation
Die Mitnutzung von schulischen Räumen durch Dritte ist auch an öffentlichen Schulen in allen Bundesländern mittlerweile gang und gebe. Dritte sind zuvorderst anerkannte Vereine, Religionsgemeinschaften, sowie gewerbliche oder kommerzielle, selten individuelle, Nutzer.
Für die Mitnutzung wird oft ein Entgelt erhoben. Dabei werden zumeist Verträge aufgesetzt, zum Beispiel mit einem Sportverein für die wöchentliche Nutzung einer Sporthalle. In den Verträgen wird auch bestimmt, wer für Beschädigungen und Schäden wie Feuer haftet: Meist ist dies der Vertragsnehmende, in unserem Beispiel wäre das der Sportverein. Außerdem würde in einem derartigen Vertrag beschrieben werden, was als Vertragsbruch gilt – zum Beispiel die unsachgemäße Nutzung der Räumlichkeit. In so einem Falle wäre der Vertrag aufgehoben und die außerschulischen Mitnutzer:innen von einer weiteren Nutzung ausgeschlossen.
Nutzung von Außenflächen und Zäune
Schulen, insbesondere Grundschulen müssen durch Zäune gesichert sein. Wenn man genau hinschaut, sieht man in den Entwürfen der Architekturbüros überall Zäune. Besonders deutlich werden die Zäune sowie die geringe Größe einer tatsächlich öffentlichen Fläche im Entwurf von Dohle und Lose / Blaurock. (Auch bei den beiden anderen Jury-Favoriten lohnt es sich, genauer hinzusehen, wo Zäune verlaufen und ob das, was dort grün erscheint tatsächlich auch eine öffentliche Fläche ist.)
Dohle & Lohse/Blaurock Entwurf für das Jahrtausendfeld, von uns farblich annotiert.
Die im Entwurf von uns farblich markierte GESA-Fläche ist in der Realität noch etwas breiter; dass hier einmal Bäume stehen werden, ist Augenwischerei – wie wir bereits analysierten. Man sieht deutlich, dass der größte Teil des Felds umzäunt wäre und die vorgesehene öffentliche Grünfläche minimal ist. Sie ist tatsächlich so klein, dass man sie zu Fuß in ca. 3 Minuten umrundet hätte.
Bei einer vertraglich vereinbarten Mitnutzung von Außenflächen würde ein Sicherheitsdienst die Zäune abends zuschließen. So wird dies beispielsweise für die außerschulische Nutzung des Sportplatzes der Grundschule Gießerstraße gehandhabt. Was würde passieren, wenn, beispielsweise, in der Zeit der außerschulischen Mitnutzung Drogen auf der Fläche konsumiert werden würden? Wenn gar Hinterlassenschaften davon am nächsten Tag auf dem Schulhof zu finden wären? Oder wenn obdachlose Menschen Unterschlupf auf der Fläche suchen würden? Wenn eine Wand besprüht werden würde, ein Fenster zu Bruch ginge? Die LIS ist eine Privatschule und hat alleinig das Hausrecht. Sie könnte jederzeit die Mitnutzung der Flächen aufheben – schließlich gehen die Sicherheit der Schüler:innen und der sichere Schulbetrieb vor. Das Versprechen der Mitnutzung wäre in diesen, nicht sonderlich abwegigen Beispielen, also nicht von Dauer.
Mitnutzung kann den öffentlichen Raum nicht ersetzen
Mitnutzung kann niemals einen öffentlichen Raum ersetzen. Dieser ist für alle und immer zugänglich und kann in einem gewissen Rahmen auch mitgestaltet werden. Es sind diese Flächen, derer die Stadt bedarf, möglichst biodivers entwickelt, nicht nur um den Menschen in der Stadt, ihrem Erholungsbedarf und dem Bedarf nach Grün und Kühlung gerecht zu werden. Denn zu einer lebenswerten, zukunftsfähigen Stadt gehören auch Pflanzen und Tiere, Insekten, Amphibien, Vögel und Kleinsäuger.
Eine außerschulische Mitnutzung ist aus genannten Gründen auf lange Sicht weder leistbar noch wirklich zukunftsfähig. Mitnutzung weiterhin als Argument für den Schulneubau zu bedienen, halten wir deshalb für hochgradig zweifelhaft.
Am 13. Juni 2025 haben wir den Umzug des Protestflügels Richtung Innenstadt auf dem Jahrtausendfeld mit einer lauten Zusammenkunft eingeleitet. Musik, Konzert, gemeinsames Singen, sowie eine kleine Ausstellung mit Bildern der Kinder der Grundschule Gießerstraße zeigen, wie wichtig es ist, dass der menschengemachte Klimawandel auch vor unserer Haustür angegangen wird! Es sprachen Dr. Volker Külow- Stadtrat der Linken, Dr. Benjamin Schulz – Co-Vorsitzender der SPD Leipzig, Vertreterinnen des Elternrats der Grundschule Gießerstraße sowie Kinder des Kinderparlaments derselben öffentlichen Schule.
Wie erwartet, hat die Stadt Leipzig am 14. Juni 2025 einen die Bauvoranfrage der Stadtbau AG vorerst positiv beschieden. Es ist keinerlei Rede von einer Grünfläche. Anlieger:innen können bis zum 14. Juli 2025 Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Genaue Informationen dazu finden sich im Amtsblatt.
Es handelt sich nicht um eine Baugenehmigung, sondern nur um einen Vorbescheid. Noch liegt auf dem Feld der beschlossene Bebauungsplan. Die Abwägung der 355 Stellungnahmen der Zivilgesellschaft und der Umweltverbände dazu steht noch aus. Außerdem muss die Stadtbau AG jetzt ein Verkehrskonzept vorlegen. Politik und Zivilgesellschaft müssen dies genau prüfen und darauf achten, dass es sich dabei nicht um eine Mogelpackung handelt. Wir kämpfen weiter! Das Jahrtausendfeld muss Stadtteilpark werden!
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat den diesjährigen Hitzecheck veröffentlicht. Die Ergebnisse sind alarmierend: Insgesamt 31 Städte erhalten eine Rote Karte, 131 eine Gelbe Karte und nur 28 eine Grüne Karte. Die Analyse basiert auf umfangreichen Satellitendaten.
Mit einer Oberflächentemperatur von 35,43 °C gehört Leipzig zu den Städten, die sich besonders stark aufheizen. So kommt Leipzig nur ganz knapp an der roten Karte vorbei: Mehr als 99% der Befragten sind hier von Hitze betroffen.
Nur dort, wo Bäume und Parks im Stadtgebiet vorhanden sind, ist es im Sommer kühler – und das bis zu 20 Grad! Leipzig braucht mehr kommunale Grünfläche und viel mehr Baumpflanzungen. Außerdem muss systematisch entsiegelt werden!
Barbara Metz, Geschäftsführerin der DUH, fordert:
… verbindliche Mindestgrünanteile auf jedem Grundstück, Gebäude und im öffentlichen Raum. Bauministerin Hubertz und Umweltminister Schneider sowie alle zuständigen Landesministerinnen und -minister müssen entsprechende Vorgaben etwa in Form eines Grünflächenfaktors im Baugesetzbuch und in allen Landesbauordnungen verankern.
Die DUH ruft Bürgerinnen und Bürger dazu auf, ihre Stadt direkt zu mehr Hitzeschutz aufzufordern. Möglich ist das einfach online unter www.duh.de/hitze-check.