Offener Brief des Elternrats der Grundschule Gießerstraße

Folgender Brief erreichte uns am 4. Juni 2025 per E-Mail.

An den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, Burkhard Jung,
An den Baubürgermeister der Stadt Leipzig, Thomas Dienberg,
An die Schulbürgermeisterin der Stadt Leipzig Vicky Felthaus,
An das Mobilitäts- und Tiefbauamt der Stadt Leipzig,

Der Elternrat der Grundschule Giesserstraße fordert für die Grundschulkinder und deren Angehörige eine familiengerechte Entwicklung des Leipziger Jahrtausendfelds! Wir wollen sichere Schulwege rundum das Jahrtausendfeld für die rund 460 Kinder der Grundschule Giesserstraße, und alle Kinder aller Bildungseinrichtungen im Viertel!  Wir fordern für alle Kinder auf dem Jahrtausendfeld eine angemessen große, permanent öffentliche, das Viertel kühlende, biodiverse Grünfläche! Insbesondere fordern wir die bedingungslose Sicherheit aller Kinder während jeder möglichen Bauphase jeglichen Bauprojektes oder Bauvorhabens auf dem Jahrtausendfeld, auf allen Wegen von, zum und rund um das Jahrtausendfeld! Auch muss der zu erwartende Lärm durch den Straßenverkehr und die mögliche Baustelle auf das absolut geringste Maß begrenzt werden – um den Unterricht und das Wohlbefinden der Kinder gewährleisten zu können.

Verkehrskonzept

Der Elternrat der GS Giesserstraße fordert die Stadt Leipzig und die Bauherrin auf, aktive Maßnahmen zu ergreifen, um sichere Schulwege rund um das Jahrtausendfeld zu gewährleisten – durch ein fundiertes Verkehrs- UND Baustellenkonzept zeitnah und festgelegt BEVOR jedwedes Bauprojekt starten würde, sowie eine transparente Beteiligung der zivilgesellschaftlichen Akteure des Viertels. Die geforderten Konzepte sind für die Sicherheit aller Schüler und Anwohner zwingend notwendig: vor, während und nach dem zu erwartenden Bau.

Denn die rund 460 Grundschüler der bereits am Jahrtausendfeld bestehenden GS Gießerstraße und die geplanten 1600 Kinder sowie die ca. 400 Angestellten eines neuen Schulkomplexes vor Ort,  der zu erwartende Lieferverkehr von und zum Neugebäude zusammen, erfordern, dass die Verkehrssituation vor Ort der größtmöglichen Sicherheit aller Schüler und Anwohner angepasst wird! Ebensolches gilt in jeder Hinsicht für jeden einzelnen Teil der zu erwartenden Bauphase!

Wir fordern Sie daher auf, sicherzustellen, dass jeglicher Zugang zur möglichen Baustelle im Vorfeld des Bauphasenbeginns eineindeutig festgelegt wird. Dies gilt für jede Art von Transport und jede Art von Verkehrsform! Der Elternrat der Grundschule Giesserstraße verlangt den Baustellenzugang für alle Arten von  Fahrzeugen alleinig über die Karl-Heine-Straße zu führen. Dies muss vor Baubeginn bindend festgelegt werden! Nur so sichert sich ab, dass alle Kinder den Schulweg über die Aurelien- und die Gießerstraße unbeschadet nutzen können!

Zudem darf der künftige Zugang zu jedwedem Bauprojekt auf dem Jahrtausendfeld ausdrücklich NICHT über die Giesserstraße erfolgen! Die Giesserstraße ist bereits jetzt durch den alltäglichen Verkehr überfrequentiert. Sie ist in keinem Falle die verkehrstechnische Lösung für über 2000 Schüler! Jeden Morgen zu Schulbeginn kann man seit Inbetriebnahme der GS Giesserstraße im Jahr 2020 das enorme Verkehrsaufkommen beobachten.

Auch ist ein Schutz der Kinder durch die Zebrastreifenbenutzung nur gewährleistet, wenn keine Baufahrzeuge oder Transporter aller Art  durch die Giesserstraße fahren müssen. Hier besteht immer das Risiko, dass Baufahrzeuge Kinder übersehen! Diese erhebliche Gefahr, welche durch mobile Baufahrzeuge und Baumaschinen, angelieferte Baumaterialien etc. dauerhaft für die Grundschüler bestünde, ist massiv und hier muss von Anfang an die Sicherheit aller Kinder im Vordergrund stehen!

Des Weiteren sollte die künftige Anlieferungszone des neuen Bauprojektes auf dem Jahrtausendfeld ausschließlich von der Hauptstraße (Karl-Heine-Straße) aus, und außerhalb der morgendlichen und nachmittäglichen Stoßzeiten erfolgen – um den Verkehrsfluss und die Sicherheit aller größtmöglich zu untermauern!

Wir fordern zusätzlich, dass Verkehrs- und Baustellenkonzepte mit einplanen, wie sich der potentielle Straßenverkehr für 2000 Familien und mehr regeln soll, würde die Klingerbrücke wegen Baumaßnahmen längere Zeit gesperrt – sowie einzubeziehen, wie sich der bis mutmaßlich 2031 andauernde Bau der Georg-Schwarz-Brücken auswirken würde!
Die Schaffung einer Schulstraße in der Gießerstraße nach nordrhein-westfälischem Vorbild – ein verkehrsberuhigter Bereich mit temporären Durchfahrtsverboten – ist wünschenswert, um einen gefahrlosen Verkehrsraum für alle Schulkinder zu schaffen. Wir fordern außerdem sichere Überwege und die angeleitete Nutzung von Fahrradwegen für alle Schulkinder am Jahrtausendfeld – jetzt und in Zukunft! Zudem sollte der Autoverkehr so weit wie möglich von beiden Gebäuden (das Neuprojekt und die GS Giesserstraße) ferngehalten werden, um die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg dauerhaft rund um das Jahrtausendfeld zu gewährleisten!

Ein sicherer Schulweg ist das Fundament für eine gute Bildung. Wir appellieren an alle Entscheidungsträger, die Bedürfnisse der Kinder und ihrer Eltern sowie der Anwohner zu priorisieren, sowie verbindliche Maßnahmen zu ergreifen, die diesen Perspektiven gerecht werden!

Lärmschutz

Laut dem Zonengutachten SG Leipzig-Plagwitz ist die Lärmbelastung auf der Karl-Heine-Straße durch das derzeitige Verkehrsaufkommen schon jetzt sehr hoch. Es ist zu erwarten, dass der neu aufkommende Verkehr, eine zwangsläufig höhere Taktung der Straßenbahn und die potentielle (Groß-)Baustelle diese Situation weiter verschlimmern und der Lärm auch Einfluss auf das Lernen in der GS Gießerstraße haben wird. Diese Belastung ist inakzeptabel und muss verbindlich auf ein Minimum reduziert werden.

Öffentliche Grünfläche

Abschließend fordern wir mit Nachdruck, dass ein angemessen großer Teil, mindestens 30% des jetzigen Jahrtausendfelds, als öffentliche, nicht umzäunte, biodiverse Grünfläche entwickelt wird, denn die Hitzebelastung im Viertel ist bereits jetzt massiv überhöht – was alle Grundschulkinder und das Personal der GS Giesserstraße nicht zuletzt auf dem Schulhof in den wärmeren Monaten täglich zu spüren bekommen! Bäume als Schattenspender und kühlende Elemente sind daher unerlässlich. Wir fordern eine kinderfreundliche Stadt für unsere Kinder, ein Stadtviertel in welchem das Pflanzengrün deutlich mehr und nicht im Geringsten weniger wird.

mit freundlichen Grüßen,

der Elternrat der GS Giesserstraße, dessen AG Verkehrssicherheit,
i.A. Christiane Christelsohn, Christin Pupke und Sirko Hollas

Bach to Nature! Wir begleiten den Protestflügel am 13. Juni 2025

Vom Konzertsaal auf die Straße! Bereits zum zweiten Mal macht sich ein Konzertflügel auf den Weg. Begleitet von virtuosem Spiel und einem bunten Protestzug rollt er ab 15:00 Uhr vom Jahrtausendfeld in Lindenau bis auf den Leipziger Marktplatz, wo er 18:15 ankommen wird.

Wir von der Bürgerinitiative „Jahrtausendfeld retten!“ laden euch schon ab 13 Uhr auf das Jahrtausendfeld ein! Es wird Musik geben. Kommt zahlreich, bringt Kinder, Plakate und Instrumente mit!

Der Flügel ist nicht zufällig unterwegs. Unter dem Motto Bach to Nature verbinden sich Musik und Protest. So wie ein Konzertsaal ohne Flügel undenkbar ist, kann der Mensch nicht ohne eine intakte Umwelt bestehen. Deshalb spielen wir gegen die Klimakrise an: laut, leidenschaftlich und meist richtig.

Passend zum Motto des diesjährigen Bachfestes – Transformation – fordern wir einen gesellschaftlichen und umweltpolitischen Wandel.

Die Stationen des Umzuges:

  • Jahrtausendfeld – aktuell durch Bauprojekte bedroht
  • Felsenkeller
  • Sachsenbrücke neben den Klimastreifen
  • Hochschule für Musik und Theater (Grassistraße)
  • Bachfest Open Air auf dem Leipziger Marktplatz

Website Protestflügel

Stadtratssitzung am 21. Mai 2025

In der morgigen Stadtratssitzung werden Anfragen zur Bauvoranfrage, eingereicht von Stadtrat Dr. Volker Külow, beantwortet. Diese sind bereits schriftlich einsehbar. Wir haben unseren Artikel zur Bauvoranfrage dementsprechend aktualisiert.

Hier reproduzieren wir außerdem die Antworten des Dezernats Stadtentwicklung und Bau:

1. Wurde durch den Eigentümer Stadtbau AG schon eine Bauvoranfrage zur Bebauung des Jahrtausendfeldes eingereicht und wenn ja, seit wann liegt diese zur Bearbeitung vor?

Die Bauvoranfrage wurde am 26.03.2025 eingereicht.

2. Muss die Verwaltung diese Bauvoranfrage innerhalb von drei Monaten nach Eingang positiv oder negativ bescheiden?

Für die Bearbeitung von Bauvoranfragen hat der Gesetzgeber keine Fristen geregelt, jedoch strebt die Stadt Leipzig an, auch eingereichte Bauvoranfragen innerhalb der ansonsten für bauordnungsrechtliche Verfahren in der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) verankerten Frist von 3 Monaten zu beantworten.

3. Welche GRZ (Grundflächenzahl) beantragt der Eigentümer in der Bauvoranfrage und mit wie vielen Schülerinnen und Schülern rechnet er?

Die Voranfrage bezieht sich auf den Neubau einer 6-zügigen Gemeinschaftsschule mit einer Sechs-Feld-Sporthalle. Weder wird nach einer möglichen GRZ gefragt, noch wird eine Schülerzahl benannt.

4. Wieviel Fläche vom Jahrtausendfeld (bitte genau in m² angeben) möchte der Eigentümer von seinem Besitz laut Bauvoranfrage an die Kommune verkaufen?

In der Absichtserklärung zwischen Stadt Leipzig und der Stadtbau AG wurde vereinbart, dass eine Fläche von 3.000 qm an die Stadt abgegeben wird. Die Bauvoranfrage nimmt darauf keinen Bezug.

5. Kann ein positiver Bescheid der Bauvoranfrage dazu führen, dass eine weitere Bearbeitung des Aufstellungsbeschlusses VII-DS-00375 nach §13a BauGB hinfällig wird, insofern die Bauvoranfrage die Planungsziele aus dem Beschluss vermeintlich erfüllt?

Nein, das B-Planverfahren kann unverändert weitergeführt werden. Ein positives Prüfergebnis zu den gestellten Fragen im Bauvorbescheid kann nur erreicht werden, wenn nicht zu befürchten ist, dass das beantragte Vorhaben gegen die Planungsziele verstößt.

6. Wird in diesem Fall Baurecht nach § 34 BauGB angewandt?

Bis zur Beschlussfassung der B-Plansatzung bildet der § 34 BauGB die planungsrechtliche Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben auf dem Jahrtausendfeld, jedoch stets in Verbindung mit § 33 Abs. 1 BauGB. Dadurch ist sichergestellt, dass bei Prüfung eines Vorhabens immer auch die im Aufstellungsbeschluss verankerten Planungsziele geprüft werden.

7. Noch im Januar 2025 wurden die „Nächsten Schritte“ auf der offiziellen Seite der Stadt Leipzig sowie in anderen öffentlichen Veranstaltungen kommuniziert. Darin hieß es, dass an der zweiten Stufe des Qualifizierungsverfahrens gearbeitet wird und mit den angepassten Ergebnissen der drei Büros Anfang 2025 zu rechnen sei. Diese sollen dann Grundlage der weiteren Planung sein. Wieso sind diese Informationen von der Website der Stadt Leipzig verschwunden? Wird derzeit an der zweiten Stufe des Qualifizierungsverfahrens gearbeitet?

Nach dem B-Planaufstellungsbeschluss Mitte Januar 2025 wurde die Website aktualisiert und den neuen Gegebenheiten angepasst. Gestrichen wurden in diesem Zusammenhang frühere zeitliche Aussagen zum weiteren Ablauf. Unter „Allgemeine Informationen zum Bebauungsplan“ (Jahrtausendfeld – Stadt Leipzig) wird nun im letzten Absatz formuliert, dass „… sich die Überarbeitungsphase der vorgelegten Entwurfskonzepte anschließen und so das Dialogverfahren mit erneuter Jurysitzung abgeschlossen [wird]. Voraussetzung dafür ist, dass weitere notwendige Grundlagen, wie z.B. das eingeforderte Verkehrs- und Mobilitätskonzept, hierfür herangezogen werden können.“

Mangels der notwendigen Voraussetzungen wird bisher nicht an der zweiten Stufe des Qualifizierungsverfahrens gearbeitet.

8. Stellt der Eigentümer Stadtbau AG einen positiven Bescheid der Bauvoranfrage zur Prämisse, um danach erst weitere Qualifizierungen in der Planung vorzunehmen? Falls ja, wie kann es einen positiven Bauvorbescheid geben, wenn ein dann noch zu erarbeitendes Verkehrskonzept ggf. eine Überlastung der örtlichen Verkehrsinfrastruktur feststellt?

Ein positiver Bauvorbescheid ist die Grundlage, um das notwendige Mobilitätsgutachten, sowie darauf aufbauend die nächste Stufe des städtebaulichen Wettbewerbs, als Qualifizierung der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens finanzieren zu können.

In der vorliegenden Bauvoranfrage sind die Prüfkriterien „Erschließung und Rücksichtnahmegebot“ ausdrücklich nicht Bestandteil, da es hierfür z.B. an den entsprechenden Gutachten mangelt. Daraus folgt, dass in weiteren Planungs- und Genehmigungsschritten trotz eines positiven Bauvorbescheides durch den Antragsteller der Nachweis zu führen ist, dass z.B. der mit dem Vorhaben verbundene Hol- und Bringeverkehr, die täglichen Anlieferungen etc., gebietsverträglich abgewickelt werden können.

9. Wie kann es einen positiven Bauvorbescheid geben, insofern noch nicht geklärt ist, wer für die Sanierung der GESA-Flächen aufkommt? Oder wird die GESA-Fläche nicht betrachtet?

Die Bauanfrage bezieht sich nicht auf die GESA-Fläche. Insoweit ist es für den Bauvorbescheid nicht relevant, wer für die Sanierung der Altlasten verantwortlich ist.

Erst mit Überarbeitung der Ergebnisse des Dialogverfahrens wird sichtbar, ob ggf. abweichend zum Bauvorbescheid auch eine (teilweise) Inanspruchnahme der GESA-Fläche für den Schulneubau aus städtebaulichen, freiraumplanerischen oder wirtschaftlichen Gründen geboten ist.

Jahrtausendfeld: Stadtbau AG will weiterhin ohne Bebauungsplan bauen – Was steht in der Bauvoranfrage?

Anfang 2024 wurde bekannt, dass die Stadtbau AG auf dem Jahrtausendfeld eine private Schule für 2000 Schüler:innen und geschätzte 400 Angestellte mit einer Sechs-Feld-Sporthalle, einer Tribüne für 1000 Personen und zwei Großküchen errichten will. Das Feld, welches in der Stadtklimaanalyse als besonders schützenswerte Grünfläche markiert ist, deren Bebauung grundsätzlich ausgeschlossen werden sollte, ist eine der letzten unbebauten Freiflächen im stark versiegelten Leipziger Westen. Tatsächlich sind in den letzten Jahren alle anderen Brachen im nahen Umfeld zugebaut worden, eine weitere Grünfläche soll bald mit einem Parkhaus bebaut werden. 

Die Fläche zwischen Gießerstrasse und Karl-Heine-Kanal liegt seit 30 Jahren brach und erhielt ihren Namen durch eine Kunstaktion der Schaubühne Lindenfels im Jahr 2000, welche so identitätsstiftend war, dass heute jede:r im Westen die Fläche nur noch als Jahrtausendfeld kennt. Es verwundert wenig, dass die geplante Bebauung die Kritik der Stadtgesellschaft und der Umweltverbände, unterstützt durch die Fraktionen SPD, Die Linke und Die Partei hervorrief. Eine Petition, die über 7000 Unterschriften sammelte, forderte einen „Stadtteilpark für alle!“ Die Fraktionen machten darauf aufmerksam, dass bereits ein Bebauungsplanbeschluss vorliege, der jedoch, so Die Linke, 3 Jahre lang verschleppt worden sei. (Update 20.5.2025: Dazu schreibt die Stadt: „Eine Petition […] wurde vor dem Hintergrund der erreichten Ergebnisse des Dialogverfahrens abgelehnt, da das Gebiet als bereits mit Freiräumen versorgt bewertet wurde.“) Nach langem Hin und Her beschloss der Stadtrat im Januar 2025 erneut die Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren jedoch ist auch dort die Möglichkeit verankert, dass dieser unter bestimmten Umständen hinfällig werden könnte.

Ein Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, was und in welchem Umfang auf einer Fläche gebaut werden kann. Dies gilt auch für Flächen in privater Hand. Die Entwicklung von Flächen, die mit einem Bebauungsplan belegt werden, dauert oft länger, da Umweltbelange geprüft werden müssen und eine Bürgerbeteiligung zwingend notwendig ist. Die Beteiligung beinhaltet eine Frist, bis zu deren Ende Bürger:innen, aber auch zivilrechtliche Verbände und Gruppen Stellungnahmen schreiben können. Außerdem muss jeder Bebauungsplan durch den Stadtrat abgesegnet werden. Bei einem beschleunigten Bebauungsplan, wie er im Falle des Jahrtausendfelds angedacht wurde und sich in Aufstellung befindet, fällt die Umweltprüfung jedoch weg, was von der Bürgerinitiative „Jahrtausendfeld retten!“ und dem Umweltverband Ökolöwe heftig kritisiert wurde.

Nun wurde aus Gesprächen mit Personen aus dem Stadtplanungsamt ersichtlich, dass die Eigentümerin des Jahrtausendfelds mittlerweile eine Bauvoranfrage gestellt hat. Inwiefern der Bebauungsplan damit hinfällig würde, bleibt unklar (Update 20.5.2025: Das Bebauungsplanverfahren kann theoretisch weiter laufen, §34BauGb bildet allerdings die planungsrechtliche Grundlage). Sollte die Anfrage durch das Bauordnungsamt positiv oder, zum Beipiel durch Langsamkeit des Amts, nicht innerhalb von 3 Monaten beantwortet werden, dürfte die Eigentümerin vermutlich ohne Umweltprüfung und ohne weitere Bürgerbeteiligung bauen. Es ist anzunehmen, dass der Bebauungsplan dadurch aufgehoben werden könnte. Der genaue Zeitpunkt der Anfrage ist bisher nicht bekannt (Update 20.5.2025: Die Anfrage wurde am 26.03.2025 eingereicht. Das Amt strebt nach einer Beantwortung unterhalb der 3-Monatsfrist.)

Auch ist nicht öffentlich bekannt, für welche Baumasse die Anfrage gestellt wurde. (Update 20.5.2025: Es wurde keine spezifische Grundfläche angefragt, noch wurde eine Schülerzahl benannt.) Wurde das Bauvorhaben anfangs noch für 2000 Schüler:innen und geschätzte 400 Angestellte geplant, versprach man im Sommer 2024 eine Reduktion der Baumasse auf 1600 Schüler:innen und geschätzte 340 Angestellte. Jedoch zeigten auch die veröffentlichten Informationen zum Bebauungsplan im März 2025 trotz dieses Versprechens noch immer die alten Entwürfe, die für 2000 Schüler:innen geplant waren. Insgesamt wurden 355 Stellungnahmen zu diesem Planungsstand abgegeben.

Das sogenannte Qualifizierungsverfahren, bei dem 3 ausgewählte Architektur- und Landschaftsplanungsbüros Entwürfe für die Fläche erstellten, sollte ursprünglich in zwei Phasen ablaufen. Die Entwürfe aus Phase 1 wurden der Stadtgesellschaft im August 2024 präsentiert. Danach sollte das Verfahren weiter laufen und in eine zweite Phase gehen, in der Kritik und Anregungen aufgenommen und die Baumasse auf 1600 Schüler:innen angepasst werden sollte. Diese Phase sollte im Dezember 2024 abgeschlossen sein. Schlussendlich sollte die Jury Ende Januar über den Siegerentwurf entscheiden.

Das kündigte die Website der Stadt Leipzig bis vor kurzem noch unter der Überschrift „Nächste Schritte“ an.

Screenshot Wayback Machine auf Archive.org vom 21. Januar 2025

Doch hat die Stadt Leipzig diese Informationen auf der Website vermutlich bereits am 13. Februar 2025 gelöscht.

Letzte Änderung der Seite verzeichnet in der Sitemap
Der Abschnitt „Nächste Schritte“ ist verschwunden. Screenshot April 2025

(Update 20.5.2025: Dazu schreibt das Dezernat Stadtentwicklung und Bau: nach dem Beschluss zum B-Plan hätte man sämtliche zeitlichen Abläufe von der Website gestrichen.)

Auch versprach die Bauherrin in einer nicht-öffentlichen Absichtserklärung mit der Stadt Leipzig, dass eine öffentliche Grünfläche auf dem Jahrtausendfeld entstehen könne. Diese sollte aus zwei Teilflächen bestehen: 3000m² würde die Stadtbau AG der Kommune übereignen, 2500m² gehören der Gesellschaft für Entsorgung und Sanierung von Altlasten (GESA). Bei letzterer handelt es sich um bodenverseuchte Fläche, bei der unklar bleibt, wer deren Sanierungskosten übernehmen soll. Die Bauherrin sieht sich nicht in der Pflicht. Der Ökolöwe bezeichnete die versprochene Fläche als „Alibi-Grünstreifen“. In der Absichtserklärung errechnete man, dass mit dem asphaltierten Weg, der bereits der Stadt Leipzig gehört, und der geschützten und nicht öffentlich nutzbaren Uferböschung eine fast 8800m² Grünfläche entstünde. Die Bürgerinitiative „Jahrtausendfeld retten!“ kritisierte die Rechnung als „faulen Deal“. (Update 20.5.2025: In der Bauvoranfrage wird keinerlei Aussage zur geplanten Grünfläche getroffen. Es wird durch das Stadtplanungsamt klargestellt, dass es sich tatsächlich nur um 3000qm handelt. Die GESA-Fläche gehört weiterhin der GESA. Ein Verkauf scheint bisher nicht geplant zu sein.)

So wie die Absichtserklärung aus dem Januar 2025 bereits hinter verschlossenen Türen zwischen Stadt und Eigentümerin ausgehandelt wurde, so erscheint auch das derzeitige Vorgehen in der Angelegenheit mindestens als intransparent.

Es bleibt zu hoffen, dass die bisher geäußerte Kritik am Bauvorhaben tatsächlich Einfluß auf das weitere Vorgehen im Verfahren findet. Immer wieder haben Anwohner:innen, Umweltverbände und Bürgerinitiative auch auf die schwierige Verkehrssituation hingewiesen, die durch den zu erwartenden Hol- und Bringeverkehr gar chaotisch werden könnte, auch und insbesondere wenn dieser in den verkehrsberuhigten Nebenstraßen stattfindet. Es ist zu vermuten, dass die Stadtbau AG das Verkehrskonzept und weitere Nachweise erst in Auftrag geben wird, wenn die Bauvoranfrage positiv beschieden wird. Dann jedoch hat das Viertel keine andere Wahl mehr als mit dem erhöhten Verkehrsaufkommen und dessen Auswirkungen, insbesondere Stau, Lärm und verringerter Luftqualität, zurechtkommen zu müssen.

Hallo, Jahrtausendfeld – Veranstaltung voller Erfolg

Die von der Bürgerinitiative „Jahrtausendfeld retten!“ gemeinsam mit der Schaubühne Lindenfels, dem kreuzer Leipzig und dem Umweltbund Ökolöwe e.V. organisierte Veranstaltung „Hallo, Jahrtausendfeld! Kannst du mich hören?“ war ein voller Erfolg. Über 250 Menschen besuchten allein am 10. April 2025 die Ausstellung in der Schaubühne, circa 120 Personen nahmen am Podium teil. Wir sind begeistert von der positiven Resonanz. Dies zeigt, dass die Zukunft und die Bewahrung des Jahrtausendfelds als Grünfläche uns Leipziger:innen am Herzen liegt. Wir kämpfen weiter für einen sozialen und öffentlichen Raum! 

Zum Nachhören: Stimmen zum Jahrtausendfeld, März 2025

Wir sind ein solidarisches Bündnis und freuen uns über neue Personen, die sich an unserem Kampf für den Erhalt der Grünfläche des Jahrtausendfelds beteiligen. Schreibt uns dafür gern über unsere Mail-Adresse an: jahr1000feld@riseup.net

Podiumsdiskussion im Grünen Salon

Einladung 10. April 2025: Hallo, Jahrtausendfeld! Kannst du mich hören?

Ein Kreuzer-Podium zur Petition und den Chancen für einen Jahrtausendfeld-Park im Leipziger Westen

Die Fläche zwischen Karl-Heine-Straße, Gießer- und Aurelienstraße sowie Karl-Heine-Kanal nahm in den letzten Jahrhunderten unterschiedliche Formen an. Sie wurde zur Produktion von Bodenbearbeitungsgeräten, zur Kriegsproduktion samt Zwangsarbeit genutzt und erhielt ihren Namen »Jahrtausendfeld« durch das von der Schaubühne Lindenfels 1999/2000 initiierte Kunst- und Theaterprojekt. Nun konnte dem Anbau von Roggen und der Aufführung von Theaterstücken beigewohnt werden, zogen Hüpfburgen und Zirkuszelte auf das Areal, nutzen es Menschen einfach nur zum Atemholen und Volleyballspiel im dicht besiedelten Leipziger Westen. Perspektivisch soll hier der neue Campus der Leipziger International School gebaut werden. Wie kann sich die Stadtgesellschaft an der Gestaltung von Stadt einbringen? Was gab und gibt es für Utopien und Pläne für die Fläche? Was kann von anderen Brachen und Initiativen in der Stadt gelernt werden? Der kreuzer präsentiert eine Ausstellung rund um das Jahrtausendfeld im Laufe der Geschichte und eine Podiumsdiskussion.

Mit: Ariane Jedlitschka (Mitglied des Vereins Superblock im Leipziger Osten), Niclas-Robin Rosendahl (Ökolöwe – Umweltbund Leipzig, Sprecher für Stadtgrün & Naturschutz und Nachhaltige Stadtentwicklung) und Matilda Oeken (Mitherausgeberin der Broschüre »Stadt für Alle! Strategien der Aneignung stadtpolitischer Prozesse in Leipzig«, 2025)

Moderation: Britt Schlehahn (kreuzer)

Eine Kooperation des Leipziger Stadtmagazin kreuzer mit der Bürgerinitiative »Jahrtausendfeld retten!«, Ökolöwe – Umweltbund Leipzig e.V. und der Schaubühne Lindenfels.

Am Donnerstag, den 10. April 2025 in der Schaubühne Lindenfels, Karl-Heine-Strasse 50, Leipzig Plagwitz/Lindenau. Eintritt frei.

Ab 16 Uhr: Ausstellung, Ab 19 Uhr: Podium

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Jahrtausendfeld: Über 350 Stellungnahmen!

Die aktuelle Beteiligung ist bisher noch eine Alibi-Beteiligung, denn die Verwaltung hat keine Pflicht, die Stellungnahmen abzuwägen und in den Bebauungsplan einfließen zu lassen! Doch genau darum war es wichtig, dass alle Leipziger:innen, denen das Jahrtausendfeld am Herzen liegt und die sich einen großen Stadtteilpark wünschen, Kritik üben und Stellungnahmen einreichendamit die Stadt den B-Plan schlussendlich aufstellt und eine weitere Beteiligung stattfindet. Mehr als 350 Stellungnahmen wurden an die Stadt gesendet – ein deutliches Zeichen.

Das Jahrtausendfeld am Karl-Heine-Kanal ist für die Menschen von Bedeutung. Wir kämpfen gemeinsam mit dem Ökolöwen dafür, dass die Grünfläche erhalten bleibt. In der öffentlichen Stellungnahme des Ökolöwen kannst Du jetzt lesen, was die Bebauung für Klima und Verkehr im Viertel bedeuten würde und warum das Verfahren sogar gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstößt!

Hier kannst du nachlesen, was bisher geschah…

Deine Meinung ist gefragt: du kannst jetzt eine Stellungnahme zum Bebbaungsplan abgeben!

An alle Unterstützer:innen da draußen: Das Jahrtausendfeld braucht jetzt deine Stimme!

Du bist gegen eine Bebauung des Jahrtausendfelds, gegen weitere Verdichtung im Kiez, gegen noch mehr Gentrifizierung in deinem Wohnort, für den Erhalt einer wichtigen Freifläche, für mehr faire Beteiligung der Öffentlichkeit und möchtest, dass deine Stimme gehört wird?

Noch bis zum 18.03.25 kannst du eine Stellungnahme dazu abgeben, was du von der Bebauung des Jahrtausendfeldes hältst. Es ist wichtig, dass so viele Menschen wie möglich ein Zeichen gegen unnötige Flächenversiegelung setzen.

Wer Argumentationsgrundlagen benötigt, kann sich hier Inspiration holen: Hier haben wir verschiedene Argumentationsgrundlagen für dich zusammen getragen.

Hier gehts zum Beteiligungsverfahren, wo ihr eure Stellungnahme online einreichen könnt.

Wir zählen auf dich!

Liebst,
BI Jahrtausendfeld retten! & Ökolöwe

Stadt für Alle! Strategien der Aneignung stadtpolitischer Prozesse in Leipzig

In der wachsenden Stadt wird Teilhabe an den Prozessen der Stadtpolitik von vielen Menschen als immer wichtiger angesehen. Wachstum und Veränderungen werden insbesondere durch Bebauung und Versiegelung sichtbar. Im Leipziger Westen haben sich deshalb in den letzten Jahren einige neue Initiativen gegründet, die diese Teilhabe einfordern. In dieser Publikation sprechen wir mit ausgewählten zivilgesellschaftlichen Akteur:innen des Leipziger Westens und Ostens über ihre Erfahrungen mit der Teilhabe an stadtpolitischen Prozessen.

Damit dokumentieren wir bereits gelaufene Verfahren und ermöglichen anderen zivilgesellschaftlichen Akteur:innen, aus den hier beschriebenen Erfahrungen und der gesammelten Expertise zu schöpfen, um den Leipziger Westen auch in Zukunft lebenswert zu gestalten. Es handelt sich dabei um eine Bestandsaufnahme dessen, was gegenwärtig als problematisch in der wachsenden Stadt wahrgenommen wird. Welche Konflikte gibt es zwischen Einwohner:innen und Stadtentwicklung? Welche Erfahrungen und Befürchtungen haben die Menschen im Leipziger Westen in Bezug auf Stadtentwicklung und klimatische Veränderungen? Wie sieht ein lebenswerter Leipziger Westen für sie aus? Die Interviews mit den verschiedenen Gruppen und Initiativen wurden im November 2024 geführt und stellen damit den Stand der Entwicklungen zu diesem Zeitpunkt dar.

In einem eigenen Kapitel gehen wir auf das Erleben von Solastalgie ein. Gibt es dieses Gefühl in der wachsenden Stadt und, wenn ja, wie gehen wir damit um?
Außerdem finden sich am Ende der Publikation eine kurze Anleitung zur Gründung einer Bürgerinitiative, weitere Möglichkeiten der Teilhabe sowie ein Glossar.

Hier geht’s zur Publikation: https://zenodo.org/records/14502190

Einordnung des Stadratsbeschluss vom 15.01.2025 des Ökolöwen

Wo wir jetzt stehen – das beschlossene B-Planverfahren nach §13a BauGB

Durch unseren unermüdlichen Druck haben wir Ökolöwen gemeinsam mit der Bürgerinitiative “Jahrtausendfeld retten!” die Stadt zum Handeln bewegt. In der Ratsversammlung vom 15. Januar hat der Stadtrat nun den entscheidenden Beschluss getroffen: die Mehrheit des Rates stimmte der Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren für das Jahrtausendfeld zu. Das zeigt: Unser Einsatz wirkt!

Doch das beschlossene Verfahren hat einen Haken.

Bei einem beschleunigten Bebauungsplanverfahren nach §13a BauGB gibt es keine Umweltprüfung! Das bedeutet, dass die Auswirkungen des Bauvorhabens auf Natur, Klima und Lebensqualität nicht umfassend geprüft und bewertet werden.  Damit ignoriert die Stadt zentrale Belange des Umweltschutzes und ihre eigene Klimaanalyse – ein fataler Rückschritt in Zeiten des Klimanotstands.

Die Linke hatte zwar in einem Punkt ihres Änderungsantrags, die von uns geforderte Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB eingebracht – jedoch ohne Erfolg. Ein weiterer Punkt des Antrags für ein „Verkehrskonzept für das Einzugsgebiet eines etwaigen Schulneubaus“ bekam eine Mehrheit und wurde mit aufgenommen. Außerdem wurde ein Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen mit in die Vorlage aufgenommen, in dem es heißt, dass „die öffentlichen Grünflächen so eingeordnet werden, dass der Aufwuchs von Starkbäumen bestmöglich gelingen kann. In diesem Zusammenhang wird durch die Stadtverwaltung auch die schnellstmögliche Altlastensanierung durch die GESA eingefordert, um die Fläche insgesamt mit einem starken klimatischen Beitrag für das Quartier entwickeln zu können. Die Heranziehung entsprechender Fördermöglichkeiten für Entsiegelung und Aufwertung der Flächen hinsichtlich Klima- und Artenschutz sind zu prüfen.“

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